Denkmalgeschützte Immobilien
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Denkmalschutzobjekte – steueroptimiert
Denkmalgeschützte Objekte nach §7i Abs.1 oder Immobilien in Sanierungsgebieten nach §7h Abs.1 bieten in puncto „Steuervorteil“ den größten Nutzen.
Durch eine hohe Abschreibung über einen kurzen Zeitraum von nur 12 Jahren kann der Investor bis zu 90% der Kosten absetzen. Das führt zu einer hohen jährlichen Steuererstattung. In der Nachsteuerbetrachtung ist die sich daraus ergebene Rendite nur schwer zu schlagen.
Bei guten Anbietern erfolgt eine Kernsanierung der Immobilie auf höchstem Niveau. Die Objekte sind häufig in sehr guten innerstädtischen Lagen zu finden und sind nach der Sanierung wirkliche „Perlen“. Ähnlich wie im Neubau schlägt sich auch hier der Aufwand im Kaufpreis nieder. Dieser liegt deutlich über dem der klassischen Bestandsimmobilie und ist vergleichbar oder sogar höher als der von Neubauten. Gute Wohnungen in diesem Segment fangen bei ca. Euro 250.000 an.
Bei einer festen hohen persönlichen Steuerbelastung kann diese Immobilienvariante eine gute Wahl darstellen.
Siehe hierzu: