Erben & Schenken
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Entspannt anlegen, Vermögen übertragen, Steuern sparen
Sie wollen Ihr Vermögen oder Teile davon zu Lebzeiten übertragen, weil z.B. die Erbschaftssteuer-Freibeträge ausgeschöpft sind? Dabei möchten Sie aber die Entscheidungshoheit über das Kapital behalten?
Oder Sie suchen ein flexibles Ruhestandskonto, z.B. für Kapital aus einer abgelaufenen Lebensversicherung?
Oder Sie wollen Ihren Enkelkindern vorzeitig Kapital vererben?
Dann sind Sie hier genau richtig. Hinter dem Oberbegriff „Erben & Schenken“ verbirgt sich eine Anlagemöglichkeit, die folgende Vorteile für Sie kombiniert:
Flexibilität
Start mit einem Einmalbeitrag ab € 25.000,–, dann sind Zuzahlungen, Teilauszahlungen und Auszahlpläne möglich
Anlage
Wir beraten Sie, Sie entscheiden sich zwischen verschiedenen Portfolios entsprechend ihrem persönlichen Chance-/Risiko-Profil
Steuervorteil 1
Sofern Sie keine Entnahmen tätigen, zahlen Sie keine Kapitalertragssteuer, wenn Sie das Investment verändern. Dies im Gegensatz zu einem Investmentdepot: Hier fällt Kapitalertragssteuer an, wenn Sie z.B. einen Fonds (mit Gewinn) tauschen.
Steuervorteil 2
Wird die Auszahlung mindestens 12 Jahre nach Vertragsbeginn vorgenommen und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt, müssen Sie nur die Hälfte der Erträge versteuern.
Steuervorteil 3
Sie machen eine Schenkung, diese ist praktisch eine Vererbung zu Lebzeiten. Dies macht für Sie Sinn, wenn die Erbschaftssteuer-Freibeträge im Falle ihres Todes ausgeschöpft sein werden und ihre Erben dann Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Für eine Schenkung gelten die gleichen Freibeträge wie für die Erbschaftssteuer, mit folgendem Unterschied: Während der Erbschaftsteuer-Freibetrag nur einmal zur Verfügung steht, kann der Freibetrag für die Schenkungssteuer alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden.
Entscheidungshoheit
Sie nutzen die steuerlichen Freibeträge einer Schenkung, behalten jedoch bis zu ihrem Tode die Entscheidungshoheit über das Kapital, gegebenenfalls geht die Entscheidungshoheit zunächst auf ihren hinterbliebenen Ehepartner über und erst nach dessen Tod auf den tatsächlichen Erben, z.B. ihr Kind oder ihr Enkelkind.
Hier eine weitere Möglichkeit: Sie besitzen eine Immobilie, die Sie durch eine Schenkung vorzeitig vererben wollen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Da Sie aber eine monatliche „Rente“ aus der Immobilie beziehen möchten, wird die Immobilie beliehen, das Kapital eingezahlt und über einen Auszahlplan erhalten Sie Ihre „Rente“.
Sie sehen, es gibt hier viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wie ist ihre persönliche Situation?
Fragen Sie uns einfach nach einer passenden Lösung.